Für die weitere Entwicklung des Waldorfkindergartens Ackerwinde Dresden benötigen wir die Mitarbeit aller Eltern. Der Stadt Dresden gegenüber muss eine Eigenleistung von derzeit 1% des Haushaltsvolumens nachgewiesen werden. Daher wurde folgende Regelung eingeführt, die eine gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeiten auf alle Familien gewährleisten soll, die Kinder in unsere Einrichtung haben. Mit dem Beginn des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Erziehungsberechtigten (unabhängig von der Zahl der Kinder in der Ackerwinde) in jedem Kalenderjahr 16 Arbeitsstunden zu leisten. Bei nicht erbrachten Arbeitsstunden werden diese mit einer Zahlung von 15€ je Stunde abgegolten und per Lastschrift eingezogen. Bei einer nicht das gesamte Kalenderjahr bestehenden Betreuung gilt die Regelung anteilig. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres oder bei Ausscheiden aus dem Kindergarten.
Der Verein und mit ihm der Kindergarten lebt von der aktiven und lebendigen Arbeit und Mitarbeit des Kollegiums, der Mitglieder (Eltern), des Vorstandes und der ehrenamtlichen Mitglieder und Unterstützer/innen. Wir bieten eine Familienmitgliedschaft an. Die Mitgliedschaft in unserem Verein erlischt anders als der Betreuungsvertrag nicht automatisch, wenn das Kind den Kindergarten verlässt. Eine Kündigung ist notwendig.